Mobbing

 

Das Problem...

 

Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren durch Kollegen, Vorgesetzte bzw. durch den Arbeitgeber (auch als "Bossing" bezeichnet). 

 

In den letzten Monaten verzeichnen wir zudem verstärkt auch Probleme unter Mietern bzw. Wohnungseigentümern ("Miet-Mobbing"). Die nachfolgenden Ausführungen können - mit Einschränkungen - auch auf dieses Thema übertragen werden.

 

Die Systematik dieser Verhaltensweisen ergibt sich in der Regel daraus, dass erst von Mobbing gesprochen werden kann, wenn die Schikanen etc. über einen längeren Zeitraum vorkommen. Es gibt jedoch keine Mindestzeit ab der Mobbing bejaht werden kann, sondern ist immer abhängig vom konkreten Einzelfall.

 

Fast jeder hatte in seinem Berufsleben schon einmal Ärger mit einem Kollegen oder Vorgesetzten, weil diese etwas kritisiert oder bemängelt haben und dabei u.U. auch in der Wortwahl nicht im Rahmen des "Normalen" geblieben sind. Selbst wenn es hierfür keine objektiven Gründe gab, und die Kritik vollkommen unberechtigt war, ist dies zwar inakzeptabel und ärgerlich, aber noch lange kein Mobbing.

 

Wird solch ein Verhalten aber zur Regel, bekommt es die eingangs erwähnte Systematik, dann kann es dazu führen, dass man sich nicht nur gekränkt fühlt, sondern tatsächlich krank wird und erhebliche gesundheitliche Probleme bekommt. Die Auswirkungen sind - je nach betroffener Person - höchst unterschiedlich. Bei nicht wenigen Betroffenen führt Mobbing auch zur Arbeitsunfähigkeit und zu gravierenden Problemen innerhalb der eigenen Familie.

 

Die Mobbingsituation wird oft dadurch noch verschlimmert, dass klärende Gespräche meist keine Besserung bringen. Der Mobber selbst wird generell alles abstreiten, wenn er damit konfrontiert wird, ggf. sogar noch "engagierter" mobben. Aber auch Vorgesetzte nehmen Beschwerden oft nicht ernst oder wollen diese "aussitzen" ("In unserem Haus wird nicht gemobbt."). Nicht wenige Betroffene kündigen schließlich von sich aus, ohne zu wissen, dass verschiedenste Möglichkeiten bestehen, gegen den Mobber und den (untätigen) Arbeitgeber vorzugehen.

 

 

Die rechtlichen Möglichkeiten...

 

Medizinische Hilfe kann zwar die Folgen von Mobbing bessern oder beheben, aber nicht die Ursache. Deswegen sollte neben einer psychologischen und/oder ärztlichen Betreuung unbedingt auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. 

 

Viele Betroffene wissen gar nicht, dass verschiedenste rechtliche Möglichkeiten bestehen. Die Betroffenen haben z.B. Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Daneben kann ggf. auch die eigene Arbeit zulässigerweise verweigert werden, wenn der Arbeitgeber nichts gegen die Situation unternimmt, bei gleichzeitigem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts. Grundsätzlich kann auch eine Beschwerde beim Betriebs- oder Personalrat eingereicht und die für den Arbeitgeber zuständigen Aufsichtsstellen unterrichtet werden.

 

Oft verkannt wird auch, dass nicht nur der Arbeitgeber haftet (Stichwort: "Fürsorgepflicht"), sondern auch direkte Ansprüche gegenüber dem Mobber bestehen. In einigen Fällen kann und sollte auch die Erstattung einer Strafanzeige in Betracht gezogen werden.

 

Zwar gibt es diese rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich, in der Praxis kann eine Durchsetzung der Ansprüche jedoch an der fehlenden Beweisbarkeit der Mobbinghandlungen scheitern. Meist handelt es sich um Vier-Augen-Situationen, d.h. Aussage steht ggf. gegen Aussage. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass der Betroffene ein sog. "Mobbingtagebuch" führt. Dort sollten sämtliche Vorfälle so genau wie möglich festgehalten werden. Neben Datum und Uhrzeit muss selbstverständlich auch eine detaillierte - wenn möglich wörtliche - Beschreibung der konkreten Handlung/Aussage/Verhalten niedergeschrieben werden. Wenn es Zeugen gibt, sollte dies ebenfalls notiert werden. Vermeiden Sie bei Ihren Aufzeichnungen bitte pauschale Ausführungen wie: "Herr XY hat mich heute beleidigt". Das wäre nur Ihr subjektives Empfinden. Schreiben Sie stattdessen: "Herr XY hat mich 'Blödmann' genannt". Diese Aussage kann u. U. bewiesen werden. 

 

Darüber hinaus muss der Betroffene auch die Auswirkungen beweisen. D.h., es sind - soweit möglich - Unterlagen (med. Atteste etc.) vorzulegen, aus denen eindeutig hervorgeht, welche Folgen durch das Mobbing eingetreten sind. Kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder ein sonstiger Schaden nicht belegt werden, wird kaum mit Erfolg ein Anspruch z.B. auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchgesetzt werden können. Allerdings zeichnet sich in letzter Zeit eine Tendenz in der Rechtsprechung ab, wonach bei einem zeitlichen Zusammentreffen von Mobbinghandlungen und Erkrankung des Betroffenen eine - beweisrechtliche - Vermutung dahin gehend angenommen wird, dass die Erkrankung Folge des Mobbings ist. 

 

Grundsätzlich gilt: je besser die Dokumentation, je besser die Beweisbarkeit z.B. durch Zeugen, um so eher wird ein Anspruch außergerichtlich aber auch vor Gericht Erfolg haben. Erfreulicherweise haben die Gerichte in den letzten Jahren Mobbing als Problem erkannt und einige bemerkenswerte Urteile gefällt. 

 

 

Unsere Hilfe...

 

Wir prüfen zunächst auf Grund Ihrer Angaben und der vorliegenden Unterlagen, ob und mit welchen Erfolgsaussichten die verschiedenen in Betracht kommenden Ansprüche durchgesetzt werden können. Ggf. veranlassen wir die weitere Aufklärung des Sachverhalts, z.B. durch Einholung von Gutachten, Attesten etc.

 

Ganz wichtig und immer im Fokus unserer Tätigkeit ist die Frage, was Sie erreichen wollen. 

 

Wollen Sie auf ihrem Arbeitsplatz weiter arbeiten, ohne dort weiter gemobbt zu werden, werden wir gegenüber Ihrem Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen einfordern und die möglichen Konsequenzen aufzeigen. Ggf. muss diese Forderung gerichtlich durchgesetzt werden. Parallel dazu sollten immer auch dem Mobber die Grenzen aufgezeigt werden. Oberste Priorität hat für uns somit die Arbeitsplatzsicherung und das Beenden des Mobbings. 

 

Wenn Sie auf Ihrem Arbeitsplatz insgesamt keine Zukunft mehr sehen, Sie aber wegen der finanziellen und gesundheitlichen Schäden auf jeden Fall - und sei es nur, um ein Zeichen zu setzen - z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen wollen, werden wir diesen Aspekt zur Grundlage unserer Tätigkeit machen. Nicht selten werden dann Aufhebungsverträge mit einer entsprechenden Abfindungszahlung vereinbart. 

 

Egal welches Ziel Sie verfolgen, meist gibt es passende Möglichkeiten, dieses zu erreichen.

 

Trotz aller Möglichkeiten müssen Sie als Betroffene/r sich jedoch im Klaren darüber sein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen der oben genannten Beweisschwierigkeiten immer mit einem Risiko verbunden ist, und dass sich Mobbingkonflikte erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken. Eine Lösung wird leider nicht "von heute auf morgen" realisierbar sein.

 

Kern unserer Tätigkeit ist somit zunächst die umfassende Prüfung bestehender Ansprüche und - bei Erfolgsaussichten - deren möglichst zeitnahe Umsetzung. Wir sehen die rechtlichen Möglichkeiten als einen wichtigen Baustein auf Ihrem Weg zurück in ein normales (Berufs-)Leben.

 

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