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Das
Problem... Mobbing
ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren
durch Kollegen, Vorgesetzte bzw. durch den Arbeitgeber (auch als "Bossing"
bezeichnet). In
den letzten Monaten verzeichnen wir zudem verstärkt auch Probleme unter
Mietern bzw. Wohnungseigentümern ("Miet-Mobbing"). Die
nachfolgenden Ausführungen können - mit Einschränkungen - auch auf
dieses Thema übertragen werden. Die
Systematik dieser Verhaltensweisen ergibt sich in der Regel daraus, dass
erst von Mobbing gesprochen werden kann, wenn die Schikanen etc. über
einen längeren Zeitraum vorkommen. Es gibt jedoch keine Mindestzeit
ab der Mobbing bejaht werden kann, sondern ist immer abhängig vom
konkreten Einzelfall. Fast
jeder hatte in seinem Berufsleben schon einmal Ärger mit einem
Kollegen oder Vorgesetzten, weil diese etwas kritisiert oder
bemängelt haben und dabei u.U. auch in der Wortwahl nicht im Rahmen des
"Normalen" geblieben sind. Selbst wenn es hierfür keine
objektiven Gründe gab, und die Kritik vollkommen unberechtigt war, ist
dies zwar inakzeptabel und ärgerlich, aber noch lange kein Mobbing. Wird
solch ein Verhalten aber zur Regel, bekommt es die eingangs erwähnte
Systematik, dann kann es dazu führen, dass man sich nicht nur gekränkt
fühlt, sondern tatsächlich krank wird und erhebliche gesundheitliche
Probleme bekommt. Die Auswirkungen sind - je nach betroffener Person
- höchst unterschiedlich. Bei nicht wenigen Betroffenen führt Mobbing
auch zur Arbeitsunfähigkeit und zu gravierenden Problemen
innerhalb der eigenen Familie. Die
Mobbingsituation wird oft dadurch noch verschlimmert, dass klärende
Gespräche meist keine Besserung bringen. Der Mobber selbst wird
generell alles abstreiten, wenn er damit konfrontiert wird, ggf. sogar
noch "engagierter" mobben. Aber auch Vorgesetzte nehmen Beschwerden
oft nicht ernst oder wollen diese "aussitzen" ("In
unserem Haus wird nicht gemobbt."). Nicht wenige
Betroffene kündigen schließlich von sich aus, ohne zu wissen, dass verschiedenste
Möglichkeiten bestehen, gegen den Mobber und den (untätigen)
Arbeitgeber vorzugehen. Die
rechtlichen Möglichkeiten... Medizinische
Hilfe kann zwar die Folgen von Mobbing bessern oder beheben, aber
nicht die Ursache. Deswegen sollte neben einer psychologischen und/oder
ärztlichen Betreuung unbedingt auch anwaltliche Hilfe in
Anspruch genommen werden. Viele
Betroffene wissen gar nicht, dass verschiedenste rechtliche
Möglichkeiten bestehen. Die Betroffenen haben z.B. Anspruch auf
Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Daneben
kann ggf. auch die eigene Arbeit zulässigerweise verweigert werden,
wenn der Arbeitgeber nichts gegen die Situation unternimmt, bei
gleichzeitigem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts. Grundsätzlich
kann auch eine Beschwerde beim Betriebs- oder Personalrat eingereicht
und die für den Arbeitgeber zuständigen Aufsichtsstellen unterrichtet
werden. Oft
verkannt wird auch, dass nicht nur der Arbeitgeber haftet (Stichwort: "Fürsorgepflicht"), sondern
auch direkte Ansprüche gegenüber dem Mobber bestehen. In
einigen Fällen kann und sollte auch die Erstattung einer Strafanzeige
in Betracht gezogen werden. Zwar
gibt es diese rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich, in der Praxis
kann eine Durchsetzung der Ansprüche jedoch an der
fehlenden Beweisbarkeit der Mobbinghandlungen scheitern. Meist
handelt es sich um Vier-Augen-Situationen, d.h. Aussage steht ggf. gegen
Aussage. Aus diesem Grund
ist es unerlässlich, dass der Betroffene ein sog. "Mobbingtagebuch"
führt. Dort sollten sämtliche Vorfälle so genau wie möglich
festgehalten werden. Neben Datum und Uhrzeit muss selbstverständlich
auch eine detaillierte - wenn möglich wörtliche - Beschreibung der
konkreten Handlung/Aussage/Verhalten niedergeschrieben werden. Wenn es
Zeugen gibt, sollte dies ebenfalls notiert werden. Vermeiden Sie
bei Ihren Aufzeichnungen bitte pauschale Ausführungen wie: "Herr
XY hat mich heute beleidigt". Das wäre nur Ihr subjektives
Empfinden. Schreiben Sie stattdessen: "Herr XY hat mich 'Blödmann'
genannt". Diese Aussage kann u. U. bewiesen werden. Darüber
hinaus muss der Betroffene auch die Auswirkungen beweisen. D.h.,
es sind - soweit möglich - Unterlagen (med. Atteste etc.) vorzulegen,
aus denen eindeutig hervorgeht, welche Folgen durch das Mobbing
eingetreten sind. Kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder ein
sonstiger Schaden nicht belegt werden, wird kaum mit Erfolg ein Anspruch
z.B. auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchgesetzt werden können.
Allerdings zeichnet sich in letzter Zeit eine Tendenz in der Rechtsprechung ab,
wonach bei einem zeitlichen Zusammentreffen von Mobbinghandlungen und
Erkrankung des Betroffenen eine - beweisrechtliche - Vermutung dahin
gehend angenommen wird, dass die Erkrankung Folge des Mobbings
ist. Grundsätzlich
gilt: je
besser die Dokumentation, je besser die Beweisbarkeit z.B. durch
Zeugen, um so eher wird ein Anspruch außergerichtlich aber auch vor
Gericht Erfolg haben. Erfreulicherweise haben die Gerichte in den
letzten Jahren Mobbing als Problem erkannt und einige
bemerkenswerte Urteile gefällt. Unsere
Hilfe... Wir
prüfen zunächst auf Grund Ihrer Angaben und der vorliegenden
Unterlagen, ob und mit welchen Erfolgsaussichten die
verschiedenen in Betracht kommenden Ansprüche durchgesetzt werden
können. Ggf. veranlassen wir die weitere Aufklärung des Sachverhalts,
z.B. durch Einholung von Gutachten, Attesten etc. Ganz
wichtig und immer im Fokus unserer Tätigkeit ist die Frage, was Sie
erreichen wollen. Wollen
Sie auf ihrem Arbeitsplatz weiter arbeiten, ohne dort weiter gemobbt zu
werden, werden wir gegenüber Ihrem Arbeitgeber die notwendigen
Maßnahmen einfordern und die möglichen Konsequenzen aufzeigen. Ggf.
muss diese Forderung gerichtlich durchgesetzt werden. Parallel dazu
sollten immer auch dem Mobber die Grenzen aufgezeigt werden. Oberste
Priorität hat für uns somit die Arbeitsplatzsicherung und das
Beenden des Mobbings. Wenn
Sie auf Ihrem Arbeitsplatz insgesamt keine Zukunft mehr sehen, Sie aber
wegen der finanziellen und gesundheitlichen Schäden auf jeden Fall -
und sei es nur, um ein Zeichen zu setzen - z.B. Schadensersatz- und
Schmerzensgeldansprüche durchsetzen wollen, werden wir diesen Aspekt
zur Grundlage unserer Tätigkeit machen. Nicht selten werden dann
Aufhebungsverträge mit einer entsprechenden Abfindungszahlung
vereinbart. Egal
welches Ziel Sie verfolgen, meist gibt es passende Möglichkeiten,
dieses zu erreichen. Trotz
aller Möglichkeiten müssen Sie als Betroffene/r sich jedoch im Klaren
darüber sein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen der oben
genannten Beweisschwierigkeiten immer mit einem Risiko verbunden ist,
und dass sich Mobbingkonflikte erfahrungsgemäß über einen längeren
Zeitraum erstrecken. Eine Lösung wird leider nicht "von heute
auf morgen" realisierbar sein. Kern
unserer Tätigkeit ist somit zunächst die umfassende Prüfung
bestehender Ansprüche und - bei Erfolgsaussichten - deren möglichst zeitnahe Umsetzung. Wir sehen die
rechtlichen Möglichkeiten als einen wichtigen Baustein auf Ihrem
Weg zurück in ein normales (Berufs-)Leben. » Übersicht
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