| Gesetzliche Gebühren /
Honorarvereinbarung
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Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinem Vergütungsverzeichnis (VV) gibt uns klare Gebührenregelungen vor. Grundlegend ist hierbei, dass sich die jeweiligen Gebühren der verschiedenen Tätigkeiten nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert berechnen. So können wir Ihnen schon in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über die möglichen Kosten geben.
Eine Erstberatung z.B. kostet für Verbraucher - auch wenn es um einen hohen Streitwert geht - maximal 190,- Euro (zzgl. MwSt.). Die Erstberatung kann aber auch weniger kosten, wenn ein geringerer Streitwert zu Grunde liegt.
Um Beratungskosten moderat zu halten, bieten wir auch individuelle Honorarvereinbarungen an. Diese Vereinbarungen sehen zumeist eine Vergütung nach Stundenaufwand oder auch transparente Kostenpauschalen vor.
Leider können wir zu Beginn unserer Tätigkeit nicht immer abschätzen, in welche Richtung sich das Mandat entwickelt. Obwohl wir selbstverständlich bestrebt sind, Ihre Probleme bereits außergerichtlich in Ihrem Interesse zu lösen (was oftmals möglich ist), lassen sich Gerichtsverfahren nicht immer vermeiden. Wir geben Ihnen aber auch in solchen Fällen - bevor weitere Gebühren anfallen - immer einen Überblick über die Kosten des nächsten Verfahrensabschnitts.
Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Verhältnisse selber nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsanwalts oder eines Gerichtsverfahrens aus eigenen Mitteln aufzubringen, klären wir Sie gerne über die Möglichkeiten, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen auf und helfen Ihnen selbstverständlich auch gerne bei der Antragstellung.
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