|
Als Rechtsanwälte verstehen wir uns
in erster Linie als moderne Dienstleister. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass über die Kosten unserer Tätigkeit vorab gesprochen wird.
Wir arbeiten sowohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als auch auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen. Im Bedarfsfall
beantragen wir für Sie auch Prozesskostenhilfe.
» Gesetzliche Gebühren
» Beratungshilfe » Prozesskostenhilfe
»
Startseite
|