| Beratungshilfe
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Wenn Sie auf Grund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sein sollten, die Kosten einer Beratung oder außergerichtlichen Vertretung aus eigenen Mitteln aufzubringen, können Sie Beratungshilfe beantragen.
Beratungshilfe wird für die
Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts
(hier nur Beratung!) gewährt. Zuständig sind die Amtsgerichte, die Ihnen einen
Beratungshilfeschein ausstellen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen
vorliegen. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie zu uns kommen und
zahlen maximal 10,- Euro dazu. Alle weiteren Kosten rechnen wir mit dem
Amtsgericht ab.
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