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Hinsendekosten sind vom Unternehmer zu tragen. Der Europäische Gerichtshof entscheidet zugunsten der Verbraucher.
Lange Zeit war die Frage umstritten, wer die Kosten der Versendung der Ware an den Kunden (Hinsendekosten) im Falle eines Widerrufs zu tragen hat. Nunmehr hat der EuGH Klarheit geschaffen (vgl. EugH, Urteil vom 15.04.2010, Az C-511/08)
Wenn ein Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, so hat der Unternehmer ihm auch die Kosten der Hinsendung in vollem Umfang zu erstatten. D.h. der Verbraucher bekommt den Kaufpreis und die Hinsendekosten zurück.
Bezüglich der Kosten für die Versendung der Ware vom Kunden an das Unternehmen im Falle des Widerrufs (Rücksendekosten) verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Wenn der Wert der zurück zu sendenden Ware unter 40,- € liegt, kann der Verkäufer dem Kunden die Rücksendekosten auferlegen. Dies geschieht meist durch entsprechende Regelung in den AGB oder durch gesonderten Hinweis. Ab 40,- € trägt in jedem Fall der Unternehmer die Rücksendekosten.
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