Abmahnung

 

Das Problem...

 

Viele Unternehmer (teilweise auch Privatleute) machen in letzter Zeit die leidvolle Erfahrung, dass das Internet nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, sondern auch viele Stolpersteine bereit hält. Die Freude über eine internetbedingte Umsatzsteigerung weicht einer Ernüchterung, wenn der Gewinn gleich wieder für eine kostspielige Abmahnung ausgegeben werden muss. Aber warum ist das so?

 

Ob im Internet oder klassisch über ein Geschäftslokal, die Gefahr, dass rechtliche Grundsätze übersehen werden, ist groß. Lesen Sie im Folgenden die Ausführungen zum Thema "Abmahnung und eBay". Entsprechendes gilt generell auch im normalen Internet- oder sonstigen Handel, abgesehen von ein paar Besonderheiten.

 

 

 

Abmahnung und eBay...

 

Immer häufiger werden eBay-Verkäufer abgemahnt. Zum Teil sind diese Abmahnungen berechtigt, z.B. bei folgenden Verstößen (meist durch gewerbliche Verkäufer):

 

        - fehlende oder falsche Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher

        - fehlende Anbieterkennzeichnung

        - Urheber- und/oder Markenrechte Dritter werden verletzt

        - usw...

 

Ist eine Abmahnung berechtigt, muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierbei sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob die durch den Abmahner vorgelegte Unterlassungserklärung in der Form oder lediglich  abgewandelt unterzeichnet wird. Oft sind die vorformulierten Erklärungen zu weit gefasst und gehen über den eigentlichen Verstoß weit hinaus. Angesichts der Tatsache, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung 30 (!) Jahre gültig ist, sollte man sich dementsprechend so wenig wie nötig durch die eigene Unterschrift binden.

 

Außerdem muss der Abgemahnte dem Abmahner auch dessen Anwaltskosten erstatten. Diese richten sich nach dem Streitwert, der gerade bei Urheber-, Markenrechts- und Wettbewerbsverstößen sehr hohe Beträge erreichen kann, und somit auch die Anwaltskosten relativ hoch sind. Allerdings gibt es auch Anwälte, die falsche oder zu hohe Gebühren in Rechnung stellen. Deswegen sollte in einer Unterlassungserklärung der oftmals enthaltene Passus bzgl. der gegnerischen Anwaltsgebühren generell gestrichen und parallel allenfalls ein reduzierter Betrag gezahlt werden.

 

Wir helfen Ihnen, trotz einer eventuell berechtigten Abmahnung, Ihren Schaden möglichst gering zu halten. In aller Regel lässt sich durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Großteils der ursprünglich geforderten Schadensersatz- und/oder Kostenbeträge vermeiden.

 

Es gibt leider auch immer wieder mal unberechtigte oder missbräuchliche Abmahnungen, deren Kosten der Abgemahnte selbstverständlich nicht zu zahlen hat. Trotzdem sollten Sie, wenn Sie meinen, eine Abmahnung zu Unrecht erhalten zu haben, diese nicht einfach ignorieren und liegen lassen, sondern sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Zum einen ist die richtige Einordnung in berechtigte oder unberechtigte Abmahnung für den juristischen Laien nur schwer möglich. Zum anderen können sich trotz allem Nachteile für den Abgemahnten ergeben, wenn er auf eine unberechtigte Abmahnung überhaupt nicht reagiert. Dann droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese ergeht meist ohne mündliche Verhandlung, d.h. man hat keine Möglichkeit, dem Gericht vorab die eigenen Verteidigungsargumente vorzubringen.

 

Zwar werden in aller Regel hauptsächlich gewerbliche Verkäufer bei eBay mit Abmahnungen konfrontiert, weil sie in einem Wettbewerbsverhältnis zu anderen Anbietern stehen. Allerdings sind auch Privatpersonen nicht grundsätzlich vor Abmahnungen geschützt. Z. B. bei Verstößen gegen das Urheberrecht eines Dritten (oftmals: unerlaubte Nutzung von Fotos, Abbildungen oder Texten Dritter, sog. "copy & paste"), kann der Rechteinhaber den "Verletzer" abmahnen. So können auch für eine Privatperson sehr hohe Kosten entstehen. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen. 

 

Insgesamt gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

 

Wir helfen Ihnen daher nicht nur, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder bei der Frage, wie Sie von vornherein Abmahnungen vermeiden können (Stichwort: richtige Gestaltung einer Webseite). Wir helfen Ihnen natürlich auch, wenn es um die Verletzung Ihrer Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte und der entsprechenden Geltendmachung von Schutz- und Schadensersatzansprüchen geht.

 

 

Die "gängigsten" Abmahngründe...

 

» aktuell: zu kurze Widerrufsfrist bei eBay-Auftritt (mehr hier...)

» fehlende o. falsche Widerrufsbelehrung

» fehlende o. falsche Anbieterkennzeichnung

» Allgemeine Geschäftsbedingungen

» "UVP"

» unerlaubte Verwendung von Texten und/oder Fotos (Urheberrecht)

» Verstöße gegen Preisangabenverordnung 

» Jugendschutz

» Verstöße gegen Markenrechte

usw...

 

 

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